Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Discofritz

 

A) Vertragspartner und Zustandekommen eines Vertrages 

B) Tanzveranstaltungen und Promotionen

C) Verleih von Licht- und Tontechnik

D) Rückstritt vom Vertrag/ Buchung

E) Zahlung

F) Gema-Gebühren

G) Schlussbestimmungen

 

A) Vertragspartner und Zustandekommen eines Vertrages

 

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Discofritz Alexander Fritz Möller, Ludwig-Uhland-Str. 24a, Dorfen (Discofritz) und seinen Vertragspartnern (Kunden).

Verträge zwischen Discofritz und dem Kunden entstehen durch folgende Handlungen:

· Annehmen eines schriftlichen Angebots

· Schriftlicher Vertrag

· Mündlicher Vertrag

Auf Wunsch wird ein schriftlicher Vertrag erstellt und übersandt.

Verträge sind binnen 10 Kalendertagen nach Erstunterzeichnung versehen mit Unterschrift an Discofritz zurückzusenden. Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen generell der Schriftform.

 

B) Tanzveranstaltungen und Promotionen

Durch das Abschließen eines Vertrages wird der Auftraggeber zum Veranstalter.

Der vertraglich vereinbarte Gesamtbetrag enthält An- und Rücktransport der Technik, sowie deren Betreuung während der Veranstaltungsdauer durch Discofritz.

Discofritz erhält am Veranstaltungstag mindestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn Zutritt zu den Veranstaltungsräumen zwecks Aufbau und Soundcheck.

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Gewährleistung der Sicherheit der Discothek sowie deren Wiedergabe- und Lichttechnik von 1 Std. vor bis zu 1 Std. nach der Veranstaltung, sowie für eine sichere Abstellmöglichkeit der Fahrzeuge der Discothek in diesem Zeitraum.

Der Veranstalter stellt den Mitarbeitern von Discofritz eine Mahlzeit lt. Angebot ihrer Wahl und  Getränke in ausreichendem Maße kostenfrei zur Verfügung.

Für Personen- und/oder Sachschäden während der Veranstaltung, des Auf- oder Abbaus haftet ausschließlich der Veranstalter.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Discofritz die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. 

Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt, notfalls unter Zuhilfenahme der Legislative.

Sofern Discofritz durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

 

C) Verleih von Licht- und Tontechnik

Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Kunden überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und die sonstigen Leistungen sowie für die Stellung von Arbeitskräften sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils geltenden Preislisten von Discofritz. Die dort genannten Mietpreise verstehen sich für Selbstabholer ab Baldham, für die Mietdauer von mindestens 24 Stunden, bzw. nach Vereinbarung darüber hinaus.

Alle Geräte befinden sich in technisch einwandfreiem Zustand und werden in einem solchen zurückerwartet. Eine Einweisung bei Übergabe erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet die Geräte auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen, dies bestätigt er mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag. Spätere Reklamation gehen im Zweifel zu Lasten des Mieters.

Die Rückgabe erfolgt zu dem vereinbarten Termin und nur an Discofritz. Bei Nichteinhaltung einer Rückgabevereinbarung verlängert sich der Mietvertrag automatisch um 24 Stunden, anfallende Mehrkosten einer Ersatzanlage hat der Mieter zu tragen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzubringen, in dem er es vom Vermieter übernommen hat. Nicht, bzw. nicht ordnungsgemäß aufgewickelte Kabel, sowie Zerstörungen und Verschmutzungen jeglicher Art des Mietobjektes, werden nach Aufwand zur Beseitigung zu dem am Tag der Abrechnung gültigen Stundensatz für Techniker berechnet.

Der Mieter benutzt den Gegenstand auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Während der Mietzeit haftet der Mieter für alle Schäden, die beim Gebrauch oder Gelegenheit des Gebrauchs der Mietsache an dieser oder bei Dritten entstehen. Höhere Gewalt, Einwirkung von Dritten, Brand und Diebstahl befreien nicht von der Haftung des Mieters.

Die Geräte sind nicht versichert! Der Mieter trägt die volle Verantwortung !

Der Mieter trägt die Kosten für Reparaturarbeiten, die aufgrund Gewalteinwirkung oder unsachgemäßer Handhabung erforderlich werden. Er verpflichtet sich, eine Beschädigung eines Gegenstandes dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und keine Reparaturversuche zu unternehmen.

Geht ein Gegenstand verloren, oder wird er unbrauchbar, so hat der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung und alle in diesem Zusammenhang stehenden Kosten zu zahlen. Wir behalten uns vor, auf entsprechende Kautionsleistungen zu bestehen.

Der Vermieter haftet nicht für Umsatzverluste, eingeschränkten Veranstaltungsbetrieb oder sonstige Einbußen, die auf mangelnde Funktion oder Ausfall eines Gegenstandes zurückzuführen sind.

Unsere Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter/Mieter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.

Eine Weitervermietung unserer Geräte und eine Benutzung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters gestattet.

 

D) Rücktritt vom Vertrag/Buchung

Rücktritt bis:

· 6 Monate vor Veranstaltung: 30% der im Vertag vereinbarten Gage

· 4 Wochen vor Veranstaltung 60% der im Vertag vereinbarten Gage

· 2 Wochen vor Veranstaltung 70% der im Vertag vereinbarten Gage

· 1 Woche vor Veranstaltung 80% der im Vertag vereinbarten Gage

Als Ausnahmen gelten:

Verschiebung des Termins durch den Kunden: Stornokosten werden gesondert geregelt.

Der Rücktritt seitens Discofritz ist nur möglich durch Eintritt folgender Ereignisse:

· Krankheit

· Unfall

· Tod

· Technisch bedingte Ausfälle

· Weitere wichtige Gründe (z.B. Todesfall in der Familie)

Ein Vertrags- bzw. Buchungsrücktritt hat so früh wie möglich zu erfolgen.

 

E) Zahlung

Für erforderliche Verlängerungen der vertraglich geregelten Einsatzzeit wird ein Honorar zusätzlich zum vereinbarten Gesamtbetrag in vereinbarter Höhe gezahlt. Wurde keine gesonderte Regelung getroffen gelten € 100,00 pro begonnene Zeitstunde der verlängerten Einsatzdauer als vereinbart.

Der Veranstalter verpflichtet sich, den vereinbarten Honorar-Gesamtbetrag vollständig nach Veranstaltungsende in bar oder im Voraus per Überweisung zu zahlen. Bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Zuschlag in Höhe von 7% des Gesamtbetrages zu entrichten.

 

F) GEMA-Gebühren

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Abführung von evtl. anfallenden Gebühren direkt an die GEMA. Nähere Infos erhalten Sie unter www.gema.de

 

G) Schlussbestimmungen

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Discofritz und dem Kunden/Mieter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig oder nichts anderes vereinbart, Amtsgericht Erding.


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